Staatliche Förderung von Einbruchschutz
Aufgrund der weiterhin steigenden Zahlen von Wohnungseinbrüchen ist es seit kurzer Zeit möglich, eine staatliche Förderung für Maßnahmen zur Sicherung des Wohnungseigentums zu erhalten. Die folgende Übersicht soll helfen, einen ersten Überblick über die Fördermöglichkeiten zu erhalten. Gerne sind wir Ihnen mit weiteren Informationen behilflich. Bitte sprechen Sie uns an.
Was wird gefördert:
- Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Diese müssen die Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser erfüllen.
- Baugebundene Assistenzsysteme: Bild-(Gegensprechanalagen) - z. B. mittels Videotechnik, baugebundene Not- und Rufsysteme, Bewegungsmelder, Anwesenheits- und erweiterte Präsenzmelder, Türkommunikation, Beleuchtung
Wer wird gefördert:
- Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten
- Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal zwei Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen
- Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bei Vorhaben am Sondereigentum
- Wohnungseigentümergemeinschaft bei gemeinschaftlichen Vorhaben
- Mieter. Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter nach § 554 a BGB zur Barrierefreiheit wird empfohlen.
In welchem Umfang wird gefördert:
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Dieser liegt für alle Maßnahmen einheitlich bei 10 % der Investitionssumme – Mindestens 200,- Euro bis maximal 1.500,- Euro.
Wie und wo wird die Förderung beantragt?